Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen · Gültig ab 26. Juli 2026 · Ergänzt die AGB

Kurzfassung: Empfiehlst du MySwissLeads weiter, erhaltet ihr beide je CHF 150 — dein Kontakt als Rabatt auf seinen ersten Monat, du als Gutschrift auf deine nächste Rechnung. Der Betrag wird jeweils mit einer Monatsrechnung verrechnet: Bei Starter (CHF 100) sinkt die Rechnung auf CHF 0 und der Restbetrag verfällt; bei Pro und Business werden die vollen CHF 150 ausgeschöpft.

1 Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist jede Kundin und jeder Kunde mit einem aktiven MySwissLeads-Abonnement (Starter, Pro oder Business). Den persönlichen Empfehlungs-Code erhältst du auf Anfrage an info@myswissleads.ch.

Die geworbene Person muss ein echter Neukunde sein, also bisher kein MySwissLeads-Abonnement abgeschlossen haben — weder unter demselben noch unter einem anderen Namen oder einer anderen Firma.

2 Höhe und Verrechnung

WerWasWann
Geworbener Neukunde CHF 150 Rabatt auf den ersten Monat sofort beim Kauf (Code im Stripe-Bestellformular eingeben)
Werbender Bestandskunde CHF 150 Gutschrift auf die nächste Rechnung nach Ablauf der 14-Tage-Geld-zurück-Frist des Neukunden
Wichtig — Verrechnung und Verfall: Rabatt und Gutschrift werden jeweils mit einer einzigen Monatsrechnung verrechnet. Übersteigt der Betrag den Rechnungsbetrag, wird die Rechnung auf CHF 0 gesetzt; der nicht genutzte Restbetrag verfällt. Er wird nicht auf Folgemonate übertragen, nicht angespart und nicht in bar ausbezahlt.

Konkret: Bei Starter (CHF 100/Monat) wirken von den CHF 150 effektiv CHF 100 — CHF 50 verfallen. Bei Pro (CHF 250) und Business (CHF 500) wird der volle Betrag von CHF 150 angerechnet.

3 Häufigkeit

Du kannst beliebig viele Neukunden werben; für jede erfolgreiche Empfehlung erhältst du eine Gutschrift. Pro geworbenem Neukunden wird der Vorteil jedoch nur einmal gewährt.

Ein Empfehlungs-Code kann pro Neukunde nur einmal eingelöst werden und ist nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kumulierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4 Ausschluss und Missbrauch

Kein Anspruch besteht insbesondere bei:

Bei offensichtlichem Missbrauch kann der Anbieter Gutschriften verweigern, bereits gewährte Gutschriften zurückfordern und den Empfehlungs-Code sperren (Art. 2 ZGB).

5 Steuern

Die Gutschrift ist eine Preisreduktion auf die Lizenzgebühr, keine Barzahlung. Allfällige steuerliche Auswirkungen auf Seiten des Werbenden liegen in dessen eigener Verantwortung.

6 Änderung und Beendigung

Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm jederzeit anpassen oder beenden. Bereits erworbene Ansprüche — also Empfehlungen, bei denen der Neukunde vor der Änderung gekauft hat — bleiben davon unberührt. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht; das Datum oben zeigt den aktuellen Stand.

7 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Luzern. Im Übrigen gelten die AGB, die Rückerstattungs-Richtlinie und die Datenschutzerklärung.